Arbeitszeiterfassung in Pandemie-Zeiten – ganz einfach!

Das Thema Homeoffice ist eines der Gesprächsthemen in der Arbeitswelt, gerade im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Fluch und Segen zugleich, sagen viele. Und dann ist da noch das EUGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung, das nur darauf wartet umgesetzt zu werden.

Nach einem Jahr Pandemie hat sich Homeoffice mittlerweile zum Standard entwickelt, nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für viele Arbeitgeber. Daraus ergeben sich viele Vorteile – auch auf beiden Seiten natürlich. Neben einer flexiblen Arbeitsaufteilung auf Arbeitnehmerseite, profitieren Arbeitgeber vor allem von einem Mehraufwand durch die Mitarbeiter, das hat schon die Einführung von Vertrauensarbeitszeit gezeigt. Denn: gerade auch im Homeoffice, drücken viele Arbeitnehmer doch mal das ein oder andere Auge zu und schauen vielleicht nicht ganz so genau hin, was die Arbeitszeit angeht.

Und genau hier liegt auch die Gefahr: Überarbeitung, Überstunden und Missachtung des Arbeitszeitgesetzes. Denn auch wenn die Mitarbeiter im Homeoffice sind, ist natürlich das Gesetz nicht außer Kraft und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers besteht weiter, vielleicht noch mehr in Pandemie-Zeiten. Doch wie behält man den Überblick?

Das EUGH-Urteil leistet ebenfalls seinen Anteil. Aus diesem ergibt sich nämlich eine Nachweispflicht der Arbeitszeit für den Arbeitgeber, nicht mehr nur der Überstunden und Wochenends- bzw. Feiertagsarbeit. Eine solche Arbeitszeiterfassung soll nach dem EUGH-Urteil objektiv, verlässlich und zugänglich sein.

Arbeitszeiterfassung mit ovaSOFT

ovaSOFT bietet genau das: ein objektives und verlässliches System, das von überall für jeden Mitarbeiter zugänglich ist und so die Arbeitszeiterfassung zum Kinderspiel werden lässt. Jeder Mitarbeit kann in seinem Dashboard seine Arbeitszeit selbst erfassen. Dabei sind nicht nur mehrere Arbeitsorte erfassbar (zum Beispiel im Büro oder im Homeoffice), sondern auch flexible Zeiten. Die Kontrolle der Arbeitszeiten ist jederzeit durch Vorgesetzte möglich, sowie durch einen detaillierten Report am Monatsende. Wird die Arbeitszeiterfassung als Grundlage für die Lohnbuchhaltung benötigt, können die benötigten Daten ganz einfach und automatisiert übertragen werden.

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